Zession
Kurzbeschreibung
Wenn ein Gläubiger seine Forderung gegen den Schuldner in das Eigentum eines neuen Gläubigers übergibt, liegt eine Zession vor.
Es handelt sich um einen Vertrag zwischen Altgläubiger (Abtretender, Zedent) und Neugläubiger (Übernehmer, Zessionar). Gegenstand der Zession ist die Forderung des Altgläubigers gegenüber einer dritten Person (Schuldner, debitor cessus). Der Altgläubiger tritt seine Forderungen gegen den debitor cessus an den Neugläubiger ab. Für den Schuldner tritt ein Wechsel in der Person des Gläubigers ein.