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Neu Dokument-ID: 361324

Reinhard Veith - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

Darlehen

Kurzbeschreibung

Der Darlehensvertrag ist nach der gesetzlichen Ausgestaltung ein Realkontrakt und kommt daher erst mit der Übergabe der Sache, in der Regel handelt es sich dabei um Geld, zustande. Da der Darlehensnehmer an der Sache Eigentum erwirbt, kann er über sie nach Belieben verfügen, trägt aber auch das Risiko des Verlustes oder des Unterganges. Die Valuta besteht also in den aller meisten Fällen in Geld. Es ist üblich, dass der Darlehensgeber für die Zeit der Überlassung des Geldes Zinsen erhält. Die Zeit des Gebrauches hängt in erster Linie von der Vereinbarung ab. Soweit sich daraus nichts anderes ergibt, kann der Vertrag jederzeit aufgekündigt werden. Auch das Darlehen ist ein Dauerschuldverhältnis.

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