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Neu Dokument-ID: 847186

Reinhard Veith - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

Rechte

Kurzbeschreibung

Bestimmte Rechte, die einen gewissen Schutz genießen, wie bspw Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, ähnliche Rechte und daraus abgeleitete Lizenzen, können in der Bilanz als immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aktiviert werden. Voraussetzung ist dabei zunächst, dass das immaterielle Wirtschaftsgut dazu bestimmt ist, auf Dauer dem Betrieb zu dienen. Darüber hinaus muss das Recht aber auch erworben worden sein; für selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter gilt ein Aktivierungsverbot.

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