© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 402170

Ingrid Wietrzyk - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

Beteiligungen

Allgemeines

Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung zu diesen Unternehmen zu dienen (vgl § 228 Abs 1 UGB). Unternehmensrechtlich ist das bei einem Anteilsbesitz an Kapitalgesellschaften von 20 % im Zweifel anzunehmen (§ 228 Abs 1 UGB). Beteiligungen können, müssen aber nicht in Wertpapieren verbrieft sein. Liegt eine Beteiligung vor, dann verlieren die Anteile, aus denen sich die Beteiligung zusammensetzt, ihre Selbständigkeit als Wirtschaftsgüter; die Beteiligung ist als einheitliches Wirtschaftsgut auszuweisen. Beteiligungen sind nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter; ihre Bewertung erfolgt mit den Anschaffungskosten (vgl VwGH Ro 2016/15/0006).Beteiligungen gem § 189a Z 2 UGB sind Anteile an Kapitalgesellschaften, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung zu dienen. Es ist unwichtig, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht. Im Zweifel gilt dies bei einem Beteiligungsausmaß ab 20 %.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Aktuelle Bilanzierungspraxis in unserem Shop! Zum Shop