Pauschalwertberichtigung von Forderungen
Allgemeines
Die Wertberichtigung von Forderungen kann in Form einer Einzelwertberichtigung oder als Pauschalwertberichtigung erfolgen. Im Fall der Pauschalwertberichtigung wird der voraussichtliche Forderungsausfall auf Basis der Erfahrungswerte des Unternehmens ermittelt. Der so ermittelte Prozentsatz wird auf die zum Bilanzstichtag offenen Forderungen angewendet und so der Betrag der Pauschalwertberichtigung ermittelt. Zu beachten ist, dass Forderungen, die bereits einzelwertberichtigt wurden, vor Anwendung des Prozentsatzes von den gesamten offenen Forderungen abgezogen werden.