Körperschaftsteuer
Kurzbeschreibung
Der Körperschaftsteuer in Höhe von 23 % (ab 01.01.2024) unterliegt das Einkommen von juristischen Personen des privaten Rechts (das sind insbesondere die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Vereine) bzw des öffentlichen Rechts (das sind insbesondere Gebietskörperschaften wie Bund, Länder und Gemeinden, Kammern, Sozialversicherungsträger, gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften etc). Die laufenden Vorauszahlungen und die zu erwartende Steuernachzahlung sind auf einem eigenen Steuerkonto zu erfassen.