Kapitalgesellschaften – Einteilung nach Größenklassen
Kurzbeschreibung
Die Einteilung der Kapitalgesellschaft in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ist für die korrekte Bilanzerstellung von großer Bedeutung. Abhängig davon gibt es Erleichterungen bei den Anhangsangaben und der Verpflichtung zur Erstellung des Lageberichtes. Mit 01.01.2024 sind neue Schwellenwerte in Kraft getreten. Diese sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen. Für den Eintritt und den Entfall der in § 221 und § 246 UGB angeordneten Rechtsfolgen sind die geänderten Werte auch auf Beobachtungszeiträume anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2024 liegen.