Generalnorm
Kurzbeschreibung
Die im § 195 UGB definierte Generalnorm verweist auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und fordert ganz allgemein, dass im Jahresabschluss die Vermögenslage und die Ertragslage des Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen zu entsprechen haben. Die Generalnorm stellt die Informationsfunktion des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt. Der Jahresabschluss soll dem internen, aber auch externen Jahresabschlussadressaten die Möglichkeit geben, sich über die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu informieren. An die Seite der Generalnorm wird eine Vielzahl von Grundsätzen gestellt, die zusammen mit der Generalnorm dafür zu sorgen haben, dass der Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage vermittelt. Dazu gehören: