Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Abwertung
Kurzbeschreibung
Häufig werden Geschäfte nicht mehr bar getätigt, sondern später, auf Ziel, bezahlt. Dadurch entstehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Unter dieser Position sind alle Ansprüche aufgrund von Lieferverträgen, Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen oder die Herstellung von Werken auszuweisen. Es sind damit also all jene Forderungen gemeint, die in einem engen Zusammenhang zum Unternehmensgegenstand stehen, wobei die Gegenleistung noch nicht erbracht worden ist, da ansonsten keine Forderung bestehen würde. Inhaltlich handelt es sich nach gängiger Praxis um Umsatzgeschäfte, die ihren Niederschlag in den Umsatzerlösen finden. Forderungen zählen zum Umlaufvermögen und sind grundsätzlich mit ihrem Nennwert (Fakturabetrag) zu bewerten. Unter Berücksichtigung von Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit der Forderungen kann sich ein niedrigerer Teilwert ergeben.