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Dokument-ID: 387511
Bilanzstichtag
Kurzbeschreibung
Bei Gründung einer Gesellschaft (Personengesellschaft bzw GmbH oder AG) müssen die Gründer im Gesellschaftsvertrag den Bilanzstichtag wählen. Dies kann der 31.12. sein, es kann aber auch jeder beliebige andere Tag als Bilanzstichtag gewählt werden. Wird ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr (zB 01.07. bis 30.06.) gewählt, so gilt dieses auch für steuerliche Zwecke, ein gesonderter Antrag bei der Abgabenbehörde ist nicht erforderlich.