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Dokument-ID: 389656
Herstellungskosten
Kurzbeschreibung
Die gesetzlichen Bestimmungen über Herstellungskosten findet man im § 203 Abs 3 UGB. Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.