Neu
Dokument-ID: 391049
Zuschreibungen
Kurzbeschreibung
Wird ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens planmäßig oder außerplanmäßig abgeschrieben, so ist unter bestimmten Umständen eine Aufwertung zulässig. Die Aufwertung eines Wirtschaftsgutes wird steuerrechtlich Zuschreibung bezeichnet.