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Dokument-ID: 403268
Subventionen und Zuschüsse
Kurzbeschreibung
Subventionen bzw Zuschüsse sind Zuwendungen von öffentlichen Institutionen, für die keine Gegenleistungen erbracht werden müssen. Es wird unterschieden in Investitionszuschüsse bei der Anschaffung von Anlagevermögen und in Aufwandszuschüsse, die teilweise oder zur Gänze bestimmte Aufwendungen abdecken sollen. Die Zuschüsse können nicht rückzahlbar, bedingt rückzahlbar und unbedingt rückzahlbar sein.