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Dokument-ID: 389942
Imparitätsprinzip
Kurzbeschreibung
Ganz allgemein könnte das Imparitätsprinzip wie folgt umschrieben werden: In den Fällen, in denen am Abschlussstichtag ersichtlich ist, dass das Ergebnis der Folgeperiode durch bestimmte Ereignisse der abzuschließenden Periode verschlechtert wird, ist der Betrag, um den sich das Ergebnis voraussichtlich verschlechtert, als Aufwand in die abzuschließende Periode bereits einzustellen, also zu antizipieren. Das Imparitätsprinzip bezieht sich auf