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Dokument-ID: 680526
Kammerumlage 1 (KU 1)
Kurzbeschreibung
Wirtschaftskammermitglieder (Gewerbeberechtigte) haben bei einem Umsatz von mehr als EUR 150.000,– (Freigrenze) jährlich die vorsteuerabhängige Kammerumlage 1 (KU 1) quartalsmäßig zu berechnen und zu zahlen. Die Kammerumlage beträgt 2025: