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Dokument-ID: 522405
Gewinnfreibetrag
Einkommensteuerpflichtigen mit betrieblichen Einkünften steht ein Gewinnfreibetrag zu. Der Gewinnfreibetrag steht allen betrieblichen Einkunftsarten offen. Er ist sowohl bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als auch bei Bilanzierung möglich. Der Gewinnfreibetrag kann jedoch nur von natürlichen Personen, nicht aber von Gesellschaften, insbesondere Kapitalgesellschaften geltend gemacht werden (BFG RV/7100610/2014).