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Gerda Schönsgibl - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

Stammkapital der GmbH light

Kurzbeschreibung

Gesellschaften mit beschränkter Haftung, welche nach den Bestimmungen des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2013 gegründet wurden, werden als „GmbH light“ bezeichnet. Seit 1. März 2014 ist die Gründung einer „GmbH light“ allerdings nicht mehr möglich. Das Mindeststammkapital einer „GmbH light“ beträgt EUR 10.000,–; mindestens die Hälfte (das sind EUR 5.000,–) sind anlässlich der Gründung der Gesellschaft bar zu bezahlen.

Eine vor dem 01.03.2014 gegründete „GmbH light“ kann zwar grundsätzlich weiterbestehen, muss aber bis spätestens 01.03.2024 eine Kapitalerhöhung durchführen, um das Stammkapital auf mindestens EUR 35.000,– zu erhöhen.

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