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Dokument-ID: 403213
Stammkapital der klassischen GmbH
Kurzbeschreibung
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, welche weder eine „GmbH light“ noch eine „gründungspriviliegierte GmbH“ sind, werden hier als „klassische GmbH“ bezeichnet. Das Mindeststammkapital einer „klassischen GmbH“ beträgt EUR 35.000,–; mindestens die Hälfte (das sind EUR 17.500,–) sind anlässlich der Gründung der Gesellschaft bar zu bezahlen.