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Neu Dokument-ID: 541475

Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag

Abfertigungszahlungen – Abfertigung ALT

Kurzbeschreibung

Die Abfertigung ALT gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 eingetreten sind. Hat das Arbeitsverhältnis ununterbrochen drei Jahre gedauert, so gebührt dem Arbeitnehmer bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfertigung. Das Ausmaß der Abfertigung ist nach der Dienstdauer gestaffelt und beträgt zwischen 2 und 12 Monatsentgelten.

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