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Dokument-ID: 246978
Alarmplan (gemäß ÖBFV-RL B 01, im Sinne der TRVB 119 O und 120 O)
Enthält organisatorische und technische Maßnahmen, welche die Alarmierung und Benachrichtigung der inner- und außerbetrieblichen Stellen regeln, der raschen und sachdienlichen Information von Einsatzkräften und Behörden dienen, und die Durchführung der Abwehrmaßnahmen festlegen.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)