Neu
Dokument-ID: 251252
Brandalarm
Im Brandfall Auslösung der Alarmierungseinrichtungen und/oder Weiterleitung einer Brandmeldung von der Brandmelderzentrale an eine ständig besetzte Stelle, von der aus die Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)