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Dokument-ID: 984433
Vollversorgung
Versorgung derart, dass die Einsatzkräfte in jedem Teil eines Objekts inklusive der Flächen für die Feuerwehr gemäß TRVB 134 F unter Benutzung der Objektfunkanlage kommunizieren können.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)