Neu
Dokument-ID: 425976
Gebäude der Gebäudeklasse 3 (GK 3)
Gebäude mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 7 m, die nicht in die Gebäudeklassen 1 oder 2 fallen.
Quelle: OIB-Richtlinien, Begriffsbestimmungen Ausgabe April 2019