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Dokument-ID: 256474
Bewegliche Feuerstätten
Sind solche, die bereits betriebsbereit erhältlich sind (auch Saunaöfen für feste Brennstoffe). Ihr Anschluss an eine Abgasanlage (Rauchfang) erfolgt über handelsübliche Verbindungsstücke.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)