Neu
Dokument-ID: 425982
Gebrauchstauglichkeit des Tragwerks
Fähigkeit des Tragwerks und seiner tragenden Bauteile, die Anforderungskriterien an die Nutzbarkeit und Funktion, zB Verformungs-, Schwingungs- und Rissbreitenbeschränkungen, zu erfüllen.
Quelle: OIB-Richtlinien, Begriffsbestimmungen Ausgabe April 2019