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Dokument-ID: 241448
Bewegungsflächen
Sind befestigte Flächen auf Grundstücken, die mit öffentlichen Verkehrsflächen direkt oder über Feuerwehrzufahrten in Verbindung stehen. Sie dienen dem Aufstellen von Feuerwehrfahrzeugen, sofern auf der öffentlichen Verkehrsfläche kein geeigneter Platz vorhanden ist, der Entnahme und Bereitstellung von Geräten und der Entwicklung von Feuerwehreinsätzen. Bewegungsflächen können gleichzeitig Aufstellflächen sein.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)