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Dokument-ID: 1012527
Verkaufsfläche
Bereiche, in denen Waren zum Verkauf angeboten werden. Hiezu gehören zB Kassenbereiche, Windfänge, Ausstellungs-, Vorführ-, und Beratungsräume, gastgewerblich genutzte Räume sowie alle dem sonstigen Kundenverkehr dienenden Räume. Büros und Lagerbereiche, die nicht mit brandabschnittsbildenden Wänden und Decken vom Verkaufsbereich getrennt sind, zählen ebenfalls zur Verkaufsfläche.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)