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Neu Dokument-ID: 984412

Österreichischer Bundesfeuerwehrverband ÖBFV | Glossar

Unterwiesene Person (UP)

Beim Betreiber beschäftigte oder von ihm vertraglich beauftragte natürliche Person, die über die ihr übertragenen Aufgaben an der trockenen und nassen Löschwasserleitung und die etwa möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und eingeschult wurde.

Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)