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Dokument-ID: 1093390
Brandbereich
(Im Sinne der TRVB 112 S): Raum oder Raumgruppe, in dem bzw der ein Brand stattfinden kann, dessen Rauch durch den Betrieb der DBA am Eindringen in den geschützten Bereich gehindert werden soll.
Anmerkung: Der Brandbereich ist immer Teil des nicht geschützten Bereiches.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)