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Dokument-ID: 244815
Übertragungseinrichtung
für Brand- und Störungsmeldungen:
Einrichtung zur Weiterleitung von Brand- und Störungsmeldungen von Brandmeldeanlagen in Gebäuden zu einer Empfangszentrale für Brand- und/oder Störungsmeldungen.
Anmerkung: Übertragungseinrichtungen für Brand- und Störungsmeldungen umfassen Einrichtungen zur Alarmweiterleitung, Einrichtungen zur Weiterleitung von Störungsmeldungen, Empfangseinrichtungen und ein Kommunikationsnetz.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)