Neu
Dokument-ID: 493897
Dauerhaftigkeit des Tragwerks
Fähigkeit des Tragwerks und seiner tragenden Bauteile, das Tragwerksverhalten infolge zeitabhängiger Veränderungen der Eigenschaften unter Berücksichtigung der Umweltbedingungen und der geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nicht unvorhergesehen zu verändern.
Quelle: OIB-Richtlinien, Begriffsbestimmungen Ausgabe April 2019