Unabhängige Stelle (im Sinne der TRVB 118)
Stelle, die Fachkenntnisse im Bereich Maschinensicherheit oder Brandschutz besitzt und die in keinerlei Verhältnis mit dem Auftraggeber steht. Das Ergebnis der durch die unabhängige Stelle durchgeführten Prüfungen darf keine Auswirkungen auf den geschäftlichen Erfolg der unabhängigen Stelle haben. Solche Stellen können zB Ziviltechniker für Maschinenbau und Maschinensicherheit, technische Büros für Maschinenbau und Maschinensicherheit, technisches Büro für Brandschutz udgl sein.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)