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Dokument-ID: 1141045
Bergeraum
Ein Bergeraum ist ein über oder neben dem Stall liegender Gebäudeteil ohne Zwischendecken in Anlagen der tierischen Produktion, insbesondere der Rinderhaltung, zur Aufnahme von Rauhfutter, Streustroh udgl sowie Brennstoffen im Sinne der TRVB 118.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)