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Dokument-ID: 258776
Interventionsdienst (IVD)
Bei Brandmeldeanlagen während des Interventionsschaltbetriebes erforderliches Personal, welches die Erkundung hinsichtlich der Alarmursache, die Einleitung allfälliger Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen, die Erste Löschhilfe sowie die Einweisung der Feuerwehr durchführt.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)