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Dokument-ID: 426127
Hauptgang (Haupttreppe)
Verbindungsweg, der zur Erschließung von Aufenthaltsräumen, allgemein zugänglichen Bereichen sowie Räumen der täglichen Nutzung dient. Zu Räumen der täglichen Nutzung zählen zB Bäder und Toiletten in Wohnungen sowie Abstellräume.
Quelle: OIB-Richtlinien, Begriffsbestimmungen Ausgabe April 2019