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Dokument-ID: 971934
Brandsicherheitswache (im Sinne der TRVB 104)
Wache, gestellt durch geschultes Personal, das zB aufgrund von Rechtsvorschriften bei besonderen Risiken zur Brandverhütung und Brandbekämpfung vorgesehen ist.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)