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Dokument-ID: 1148920
Gehweglänge (maximale im Sinne der TRVB 124 F)
Die maximale Gehweglängeist der tatsächlich zurückzulegende Weg von einem beliebigen Punkt eines Raumes (Ganges) zum nächstgelegenen tragbaren Feuerlöscher.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)