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Dokument-ID: 1187704
Prüfung
Der durch eine Prüfstelle vorgenommene Vergleich einer automatischen Holzfeuerungsanlage – oder Teilen davon – mit den Anforderungen dieser Richtlinie. Die Entscheidung, ob die gesamte Feuerungsanlage oder nur Teile davon geprüft werden, obliegt der Prüfstelle.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)