Neu
Dokument-ID: 999915
3.2 Vorbeugender und abwehrender Brandschutz
Während der „Vorbeugende Brandschutz“ all jene Maßnahmen umfasst, die den Ausbruch eines Brandes verhindern und/oder die Brandfolgen einzugrenzen geeignet sind, beinhaltet der „Abwehrende Brandschutz“ Maßnahmen, die im Brandfall gesetzt werden – wie zB Brandbekämpfung, Personenrettung, Evakuierung etc – und obliegt neben den Maßnahmen der Ersten Löschhilfe und der anlagentechnischen Maßnahmen der Feuerwehr.