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Andrea Schwarz-Hausmann | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Vorbeugender und abwehrender Brandschutz

Während der „Vorbeugende Brandschutz“ all jene Maßnahmen umfasst, die den Ausbruch eines Brandes verhindern und/oder die Brandfolgen einzugrenzen geeignet sind, beinhaltet der „Abwehrende Brandschutz“ Maßnahmen, die im Brandfall gesetzt werden – wie zB Brandbekämpfung, Personenrettung, Evakuierung etc – und obliegt neben den Maßnahmen der Ersten Löschhilfe und der anlagentechnischen Maßnahmen der Feuerwehr.

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