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Dokument-ID: 493864
Bekleidungen
Schichten eines Bauteils, die die Erfüllung einer oder mehrerer Anforderungen hinsichtlich Brand-, Wärme-, Schall- und Witterungsschutz sicherstellen helfen; Bekleidungen bestehen in der Regel aus Außenschicht, Unterkonstruktion und Dämmschicht bzw Wärmedämmung.
Quelle: OIB-Richtlinien, Begriffsbestimmungen Ausgabe April 2019