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Dokument-ID: 832024
Objektfunkanlage (OFA)
Stationäre funktechnische Einrichtung, welche einen direkten Funkverkehr mit Sprechfunkgeräten (analog oder digital) innerhalb des Objektes, sowie von außen nach innen und umgekehrt ermöglicht.
Anmerkung: Digitaler Funk im Sinne dieser Richtlinie ist derzeit: Digitalfunk BOS Austria (Digitales Funknetz für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)