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Dokument-ID: 1110424
Wohnung
Gesamtheit von einzelnen oder zusammenliegenden Räumen, die baulich in sich abgeschlossen und zu Wohnzwecken bestimmt sind und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen.
Quelle: OIB-Richtlinien, Begriffsbestimmungen Ausgabe April 2019