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Dokument-ID: 598896
Parkdeck
Bauwerk zur Einstellung von Kraftfahrzeugen, das in allen Parkebenen an mindestens zwei Seiten seiner gedachten Umfassungswände unverschließbare Öffnungen in einem Mindestausmaß von einem Drittel der gesamten gedachten Umfassungswandfläche aufweist.
Quelle: OIB-Richtlinien, Begriffsbestimmungen Ausgabe April 2019