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Dokument-ID: 1187702
Pflichtempfang Lautsprecher
Folgende Anordnung von Lautsprechern wird als Pflichtempfang bezeichnet: Mit Lautstärkestellern können Einzellautsprecher auf die im Raum passende Lautstärke, zB bei Hintergrundmusik, eingestellt werden. Im Alarmierungsfall wird der Lautstärkesteller umgangen und der Lautsprecher mit der projektierten Leistung angesteuert.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)