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Dokument-ID: 1063508
Pflegeheim
Einrichtung für die dauerhafte, stationäre Unterbringung und pflegerischen Versorgung von Menschen, die wegen körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen nicht in der Lage sind, einen eigenen Haushalt führen zu können sowie im Evakuierungsfall gegebenenfalls keinen eigenen Beitrag leisten.
Quelle: OIB-Richtlinien, Begriffsbestimmungen Ausgabe April 2019