Neu
Dokument-ID: 1148915
Flammenüberwachungseinrichtung im Feuerungsraum (FÜF)
Einrichtung, welche bei Flammenausfall oder Nichtentstehen von Flammen oder nicht ausreichendem Grundfeuer die Brennstoffzufuhr abschaltet.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)