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Dokument-ID: 1141019
Alarmübertragungsanlagen
Systeme zur automatischen Übertragung der Brandmeldung ohne Zwischenschaltung einer Person, zB über Funk, eigene oder angemietete Leitungssysteme oder überlagerte Trägerfrequenzen.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)