Neu
Dokument-ID: 258613
Warneinrichtung (im Sinne der TRVB 118)
Akustische und/oder optische Einrichtung, die bei Ansprechen der TÜB, von sonstigen Überwachungseinrichtungen bzw im Störfall aktiviert wird und den Anlagenbetreiber oder sonstige Personen auf die Störung aufmerksam machen soll.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)