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Dokument-ID: 672652
Arbeitsstättenverantwortlicher (im Sinne der TRVB 104 O)
Jene Person, welche seitens des Auftraggebers vor Ort für die Arbeitsstätte, die Betriebsanlage, das Projekt oder die Baustelle verantwortlich ist (zB Betriebsleiter, Geschäftsführer, Brandschutzbeauftragter, Betriebsfeuerwehrkommandanten, Baustellenkoordinator, …).
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)