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Neu Dokument-ID: 246892

Österreichischer Bundesfeuerwehrverband ÖBFV | Glossar

Aufenthaltsraum

Ein Raum, der zum länger dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt ist (zB Wohn- und Schlafraum, Wohnküche, Arbeitsraum, Unterrichtsraum), nicht dazu zählen jedenfalls Badezimmer und Toiletten.

Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)